Allgemeine Geschäftsbedingungen 1st Dream

(Stand 15. Januar 2015)
Anbieterkennzeichnung:
EVS Event- & Vermietservice GmbH & Co. KG
Im Weidig 14
97702 Münnerstadt-Reichenbach
HRA 10108 AG Schweinfurt
Geschäftsführer: Robert Brodesser
Telefon: 09733 - 78749-0
Telefax: 09733 - 78749-29
info at 1st-dream.de
Persönl. haftende Gesellschafterin:
Brodesser Verwaltung GmbH
HRB 8095 AG Schweinfurt
Sitz Münnerstadt
USt. ID: DE325706150
Steuernummer: 205/122/80472
Verantwortlich für Inhalte: Robert Brodesser

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Der Anbieter (nachfolgend „Anbieter“) vermietet elektrische und nicht elektrische Unterhaltungsgeräte und Fahrschäfte wie Hüpfburgen, sowie weitere mobile Einrichtungen (nachfolgend „Mietobjekt“). Zu diesem Zwecke betreibt der Anbieter die Website www.1st-dream.de. Hierfür gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Kunden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so findet § 11 ergänzend Anwendung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferung
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, erfolgen die Darstellungen der Mietobjekte auf den Webseiten oder in Prospekten des Anbieters freibleibend. Der Kunde kann gegenüber dem Anbieter unter Angabe des Mietobjektes und des gewünschten Mietzeitraums eine unverbindliche Anfrage abgeben. Der Anbieter gibt die Verfügbarkeit des angefragten Mietobjektes mit dessen Beschreibung an.
(2) Vertragsschluss: Um ein Mietobjekt anzumieten, wählt der Kunde das jeweilige Mietobjekt auf der Website aus und fügt es seinem persönlichen Warenkorb hinzu. Der Kunde kann den Inhalt seines Warenkorbs jederzeit durch Anklicken des Buttons "Warenkorb" einsehen und dessen Inhalt anpassen, löschen oder auf einen Merkzettel verschieben. Durch Anklicken des Buttons "Zur Kasse" gelangt der Kunde zur abschließenden Bestellseite, auf der ihm erneut alle ausgewählten Mietobjekte, deren Preise inklusive der Mehrwertsteuer und die entstehenden Gesamtkosten angezeigt werden.
(3) Durch Anklicken des Buttons "zahlungspflichtig mieten" gibt der Kunde ein Angebot zum Anmieten der ausgewählten Mietobjekte ab, die Bestellung bestätigt der Anbieter umgehend durch Zusendung einer E-Mail über die bestellten Mietobjekte. Mit der Bestellbestätigung nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden an und übersendet zugleich eine Rechnung über die gewünschten Mietobjekte. Mit der Nachricht werden zugleich die jeweils gültigen AGBen und die Widerrufsbelehrung an den Kunden übersandt. Damit kommt ein Vertrag über die Anmietung der Mietobjekte zustande. Nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt die Übergabe der bestellten Mietobjekte an den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt. Dem Kunden stehen für die Bezahlung verschiedene Bezahlverfahren zur Verfügung. Diese Zahlungsmöglichkeiten sind in auf der Website näher beschrieben.
(4) Soweit nicht für das betreffende Mietobjekt anders angegeben, kann der Kunde entscheiden, ob er das Mietobjekt selbst betreiben (nachfolgend „Selbstbetreiber“) oder durch den Anbieter betreiben lassen möchte. Weiterhin kann der Kunde das Mietobjekt selbst abholen (nachfolgend „Selbstabholer“) oder den Anbieter beauftragen, das Mietobjekt anzuliefern und abzuholen bzw. anzuliefern, auf- und abzubauen und abzuholen. Abweichend von Vorstehendem erfolgen in bestimmten Fällen aus Sicherheitsgründen (etwa im Falle der Anmietung von Surf- oder Snowboard-Simulatoren) der Transport, der Auf- und Abbau sowie der Betrieb ausschließlich durch den Anbieter.
(5) Für Selbstabholer und Selbstbetreiber findet der nachstehende § 5 ergänzend Anwendung.

§ 3 Vertragsdauer und Überlassung, Entgelte für Zeitüberschreitung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt und endet zu den im jeweiligen Vertrag genannten Zeitpunkten. Die Vertragsdauer wird nach Tagen berechnet. Die Dauer beträgt mindestens einen Kalendertag.
(2) Ist über die Gebrauchsüberlassung hinaus geschuldet, dass der Anbieter das Mietobjekt liefert oder betreibt, so beträgt die Nutzungsdauer pro Kalendertag 6 Zeitstunden.
(3) Der Anbieter stellt das Mietobjekt mit Zubehör und Betriebsanleitung spätestens zu Beginn der Mietzeit am Sitz des Anbieters zur Abholung bereit. Soweit die Anlieferung des Mietobjekts durch den Anbieter oder durch einen vom Anbieter zu beauftragenden Dritten (bspw. ein Frachtführer) vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit der Ablieferung des Mietobjekts bei dem Kunden. Falls der Kunde den Dritten (bspw. den Frachtführer) beauftragt, beginnt die Nutzung des Mietobjekts mit der Übergabe an den Dritten (Frachtführer). Den Ort und die weiteren Modalitäten der Lieferung stimmen die Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses einvernehmlich ab.
(4) Die Parteien werden alle Termine, z.B. Abhol- und Rückgabetermine, sowie Termine für Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbauzeiten in der Bestellbestätigung oder im Nachgang zu der Bestellung einvernehmlich vereinbaren.
(5) Anlässlich der Übergabe werden die Parteien den Zustand der Mietsache in einem schriftlichen Übergabeprotokoll dokumentieren.

§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür Sorge zu tragen, dass Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und dass das Mietobjekt ordnungsgemäß aufgestellt und angeschlossen werden kann:
• Der Kunde prüft, ob der von ihm vorgesehene Aufstellungsort ausreichende Verankerungsmöglichkeiten bietet.
• Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, alle scharfkantigen bzw. spitzen Gegenstände (zum Beispiel Steine, Nägel und Scherben) vom Untergrund des Aufstellplatzes zu entfernen.
• Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche laut Angebots- und Vertragsunterlagen notwendigen Medien, wie z.B. Stromanschlüsse, bereitzustellen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Kunde jegliche Kosten, die mit der vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjekts verbunden sind. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Nutzung des Mietobjekts im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen geschieht und erforderliche behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen vor Beginn der Nutzung erteilt wurden. Insbesondere hat der Kunde Folgendes zu beachten:
• Der Kunde hat für den Verlauf der Vertragsdauer eigenverantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften im Umgang mit dem Mietobjekt, also bspw. für die Einhaltung brandschutz- und baurechtlicher Vorgaben, zu sorgen und sämtliche Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.
• Weiterhin wird der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten behördliche Genehmigungen, wie beispielsweise Sondergenehmigungen für Zufahrten oder für die Nutzung und Absperrung der Aufbaufläche, erwirken.
(3) Wenn das Mietobjekt vom Anbieter oder im Auftrag des Anbieters betrieben wird, übernimmt dieser abweichend von vorstehendem Absatz 2 jene Verkehrssicherungspflichten, die unmittelbar aus dem Betrieb des Mietobjekts erwachsen.
(4) Der Kunde wird den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus einer schuldhaften Verletzung der vorbenannten Prüfungspflichten hergeleitet werden. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch den Anbieter bleibt davon unberührt.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Mietobjekt vorzunehmen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Dritte vom Eigentum des Anbieters an dem Mietobjekt in Kenntnis zu setzen. Wird das Mietobjekt beim Kunden gepfändet, beschlagnahmt oder entwendet, hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(7) Soweit dies im Einzelfall zumutbar ist, wird der Kunde Besichtigungen des Mietobjekts durch den Anbieter oder einen Beauftragten Dritten gestatten. Die weiteren Details regeln die Vertragsparteien im Einzelfall einvernehmlich.

§ 5 Besondere Verkehrs- und Obhutspflichten für Selbstabholer und Selbstbetreiber
(1) Selbstabholer sind verpflichtet, die Maße für Höhen und Breiten benötigter Transportfahrzeuge rechtzeitig vor der Abholung bei dem Anbieter zu erfragen.
(2) Der Anbieter wird den Kunden in den Auf- und Abbau der Mietsache einweisen. Mit der Übergabe des Mietgegenstands gehen sämtliche Gefahren, insbesondere das Transportrisiko sowie die Aufsichtspflichten auf den Kunden über.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem Personal bedienen oder verwenden zu lassen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind Selbstbetreiber für den Auf- und Abbau des Mietgegenstands verantwortlich.
(5) Der Kunde wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
(6) Wird eine Kabeltrommel verwendet, so ist sicherzustellen, dass diese nicht überhitzt. Die Kabeltrommel sollte daher stets vollständig abgerollt werden.
(7) Im Falle einer drohenden Gefahr muss das Mietobjekt zeitweilig oder auf Dauer außer Betrieb genommen werden. Bei aufblasbaren Spielmodulen sowie Zelten gilt spätestens ab Windstärke 5 Abbaupflicht, auch bei vorhandener Sicherung oder Zusatzsicherung wie Wassersäcken. Im Falle von Gewitter oder starkem Regen ist die Mietsache und das Zubehör unverzüglich abzubauen und das Gebläse vor Feuchtigkeit zu schützen (bei Hüpfburgen ist insbesondere sofort die Luft abzulassen).
(8) Bei einer Hüpfburg muss sich die Aufsichtsperson vor dem Ablassen der Luft davon überzeugen, dass sich keine Person mehr in der Hüpfburg befindet.
(9) Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Mietobjekt bzw. dessen Anlagen und Zubehör während der Nacht in einem verschlossenen Raum untergebracht und vor Diebstahl gesichert werden.
(10) Wird eine Hüpfburg vermietet, hat der Kunde die Nutzer auf Folgendes hinzuweisen:
• Die Mietobjekte haben teilweise Altersbeschränkungen. Diese sind beim Anbieter anzufragen.
• Eine Hüpfburg oder ein aufblasbares Spielgerät dürfen keinesfalls mit Schuhen, sowie scharfen und spitzen Gegenständen betreten werden.
• Es nicht erlaubt ist, an/auf den Wänden zu klettern oder von diesen zu springen.
• Die Nutzer haben sämtliche Gegenstände, die das Verletzungsrisiko erhöhen, wie z.B. Uhren, Schmuck und Brillen, vor dem Betreten der Hüpfburg abzulegen.
• Die Hüpfburg oder ein aufblasbares Spielgerät dürfen bei aufkommendem Wind (ab Windstärke 6), sowie bei Windböen, Gewittern und starkem Regen nicht mehr genutzt werden und müssen darüber hinaus rechtzeitig außer Betrieb genommen und abgebaut werden.
• Wird die Stromversorgung der Hüpfburg oder eines aufblasbaren Spielgerätes vom Netz getrennt, wird die Luft schnell aus dem Gerät entweichen. Es besteht Erstickungs- und Unfallgefahr. Dar Modul muss in diesem unverzüglich geräumt und gesichert werden.

§ 6 Mietpreis, Fälligkeit, Entgelte für Zeitüberschreitung und Personaleinsatz, Fahrt-, Maut- und Zollkosten, Kaution
(1) Die Preise für die Mietobjekte und weiteren Leistungen des Anbieters ergeben sich aus den Angaben auf der Website. Der Anbieter behält sich vor, bei einer Anmietung ohne Personal des Anbieters zur Absicherung seiner Ansprüche eine Kaution zu verlangen, deren Höhe in Abhängigkeit vom Sicherungsanspruch des Anbieters ermittelt und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung mitgeteilt werden. Die Berechnung der Versandkosten, Anfahrtspauschale sowie des vom Anbieter zu stellenden Personals wird auf der Website im Rahmen des Bestellprozesses gesondert ausgewiesen.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, wird der Gesamtmietbetrag mit Vertragsschluss fällig. Bei Abholung bzw. bei Anlieferung ist die Vergütung in bar fällig, sofern noch keine Zahlung erfolgt ist.
(3) Überschreitet der Kunde die vertraglich vereinbarte Nutzungszeit für ein Mietobjekt, so ist jede weitere Nutzung für jede vollen 15 Minuten in Höhe des anteiligen Mietzinses zu vergüten.
(4) Soweit nicht im Vertrag explizit anders vereinbart, sind Fahrtkosten mit einer Kilometerpauschale von 1,40 EUR pro gefahrenen Kilometer inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer zu vergüten. Mautgebühren und Zollabwicklungskosten sind vom Kunden zu tragen.
(5) Personaleinsatz ist pro Person und Stunde mit 28 EUR inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (Helferstunde) zu vergüten. Die Abrechnung erfolgt pro rata für jede vollen 15 Minuten.

§ 7 Rückgabe des Mietgegenstands
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde den Mietgegenstand in überlassenem Zustand, insbesondere trocken und gesäubert, am Sitz des Anbieters zurückzugeben.
(2) Kommt es zu Beschädigungen des Mietgegenstandes, so trifft den Kunden hierfür die Ersatzpflicht, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht wurden. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde den Mietgegenstand nicht oder nur teilweise zurückgeben kann. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegenstands stehen einer Beschädigung gleich, soweit dadurch die Rückgabe in dem überlassenen Zustand ausgeschlossen ist. Der Stundensatz für einfache Reinigungsarbeiten beträgt 35,70 EUR je Mitarbeiter, der tätig ist, zuzüglich einer Reinigungsmaterialpauschale von 10 oder 20 Euro je nach Größe des Mietobjektes anfällt, jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Für die Schadensverursachung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie weiteren Dritten, deren Handhabung der Mietsache dem Kunden zuzurechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung der Obhuts- und Sorgfaltspflicht.
(4) Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Der Anbieter behält sich jedoch vor, dem Kunden einen entstandenen Nutzungsausfallschaden nachzuberechnen.

§ 8 Kosten der Instandhaltung / Austausch des Mietgegenstands
(1) Etwaige Kosten für die Instandhaltung (beispielsweise Wartung und Pflege) sowie die Instandsetzung trägt der Anbieter, soweit sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder durch übermäßige Beanspruchung durch den Kunden verursacht worden sind.
(2) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zu dem vertragsgemäßen Gebrauch erheblich beeinträchtigt oder völlig ausschließt, werden die Vertragsparteien im Einzelfall klären, ob der Mangel durch Lieferung eines mindestens gleichwertigen Ersatzgegenstandes behoben werden kann. Dies gilt entsprechend, falls dem Anbieter die Lieferung des Mietgegenstands vor Überlassung unmöglich wird.
(3) Weiterhin stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu.
§ 9 Beschränkung der Garantiehaftung des Anbieters / Versicherung
(1) Alle Geräte des Vermieters sind über eine Betriebshaftpflicht versichert gegen Schäden, die von den Geräten ausgehen. Der Mieter trägt Sorge für alle weiteren eventuell benötigten Versicherungen (z.B. Veranstaltungshaftpflicht).
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Mietvertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
(2) Auf § 536b BGB wird verwiesen.

§ 10 Gewährleistung / Minderung / Rücktritt / Kündigung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verzichtet auf jeglichen Ersatz von Aufwendungen für Instandsetzungen, die vorgenommen werden, ohne zuvor vom Anbieter Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen, die wegen Gefahr in Verzug getätigt werden müssen. Entsteht aufgrund nicht rechtzeitiger Anzeige des Kunden ein weiterer Schaden, so ist der Kunde für diesen ersatzpflichtig.
(2) Im Übrigen ist der Kunde im Falle unterlassener rechtzeitiger Mitteilung nicht berechtigt, Mietminderungsansprüche geltend zu machen, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(3) Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung aufgrund höherer Gewalt.
(4) Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Macht er von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, hat der Anbieter einen Anspruch auf Entschädigung, der sich nach dem vereinbarten Vergütungsanspruch einschließlich der vereinbarten Vergütung für Nebenleistungen, wie Kosten für Personalgestellung, Anlieferung etc., beruft. Er muss sich aber das anrechnen lassen, was er durch die Befreiung von seiner Leistungspflicht erspart. Diese Ersparnis wird pauschaliert wie folgt:
a) 1% der vereinbarten Gesamtvergütung für die unterbliebene Abnutzung des Mietgegenstandes
b) zuzüglich
aa) 69% der vereinbarten Gesamtvergütung bei einer Kündigung bis acht Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin,
oder
bb) 49% der vereinbarten Gesamtvergütung bei einer Kündigung bis vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin,
oder
cc) 19% der vereinbarten Gesamtvergütung bei einer Kündigung innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin.
Jede Vertragspartei kann statt dieser Pauschalierung den Abzug der von ihr ermittelten konkreten Ersparnis verlangen. Der Anbieter hat auf Aufforderung alle hierzu nötigen Daten bekanntzugeben.

§ 11 Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde Verbraucher, steht im folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, einen Vertrag mit uns binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Eventagentur 1st-Dream e.K. Email: info@1st-dream.deEventagentur 1st-Dream e.K.
Inhaber: Robert Brodesser
Im Weidig 14
97702 Münnerstadt-Reichenbach
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.1st-dream.de/kontakt elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werde wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Zur Erklärung des Widerrufs können Sie das folgende Musterwiderrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

§ 12 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Dies gilt nicht für Werbemaßnahmen für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen.
(3) Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von der Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen Sitz hat.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter in Münnerstadt-Reichenbach.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
1st Dream